Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Januar 2012
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Oktober 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Oktober 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , August 2011
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG