Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Januar 2014
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Januar 2014
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2013
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2013
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Dezember 2013
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , November 2013
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , November 2013
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG