Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , September 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , September 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , September 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , September 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , August 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Juli 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung , Juni 2010
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. WpHG