Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
State Street Corporation, Boston, MA, Vereinigte Staaten von Amerika
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Deutsche EuroShop AG
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
2. Grund der Mitteilung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung:
6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
10. Sonstige Informationen: Datum
27.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Deutsche EuroShop AG |
| Heegbarg 36 | |
| 22391 Hamburg | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.deutsche-euroshop.de |
| Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |